Als ein weiterer Service der öffentlichen Verwaltungen zum Thema Kundenfreundlichkeit realisiert das Land Schleswig Holstein, in Zusammenarbeit mit der Firma Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH, die „Antragstellung Online zum Kleinen Waffenschein“.

Die Online-Beantragung durch den Bürger auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe („Kleiner Waffenschein“), bequem von zu Haus aus, führt zu weniger Wartezeiten für den Bürger und stellt eine Arbeitserleichterung und eine Zeitersparnis im Arbeitsprozess für die Waffenverwaltungen dar.

Die vom Kunden bzw. Bürger eingegebenen Daten werden über ein zentrales Verwaltungssystem direkt an die zuständige Behörde adressiert und hier in den Arbeitsprozess übernommen. Alle Schritte, bis hin zur Genehmigung, laufen papierlos, also medienbruchfrei ab.

Der Bürger erscheint in der Regel nur noch um die Genehmigung in Empfang zu nehmen.

Mit dem Projekt „Antragstellung Online zum Kleinen Waffenschein“, soll die Akzeptanz beim Bürger und die Effektivität eines solchen Systems in der praktischen Anwendung erprobt werden.

Wird die „Antragstellung Online“ sich als praktikabel herausstellen, ist angedacht, diese Form der Antragstellung auf weitere „Erlaubnisse“ anzuwenden.

Zum Ablauf:

Der Antrag auf die Erteilung der Erlaubnis „Kleiner Waffenschein“ wird, bequem von zu Haus aus, mit Hilfe eines HTML-fähigen Gerätes (Computer, Tablet, etc.) gestellt und an ein zentrales Verwaltungssystem gesendet.

Aus den Angaben zur Person bzw. zur Anschrift wir die zuständige Behörde ermittelt und der Antrag dieser elektronisch zugestellt.

Nach Eingang des Antrags erfolgt die Bearbeitung und Prüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter.

Das Ergebnis wird dem Antragsteller in Form eines Bescheids / Gebührenbescheids mitgeteilt.

Sofern eine gültige E-Mail oder De-Mail-Adresse durch den Antragsteller angegeben wird, kann die Versendung des Bescheids elektronisch erfolgen.

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