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Sprengstoffverwaltung

Erfassen Sie alle relevanten Daten

Die Sprengstoffverwaltung ist ein zusätzliches Modul zur Waffenverwaltung.

In den Erfassungsmasken hinterlegen bzw. registrieren Sie, je nach „Kategorie“, die jeweiligen Nachweise zur allgemeinen Fachkunde, zu den absolvierten Lehrgängen und den Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Erfasst werden können die notwendigen Angaben im Zusammenhang mit dem „Erlaubnisschein nach §7“, „Erlaubnisschein nach § 17“, „Befähigungsschein nach § 20“ und „Erlaubnisschein nach § 27“ des Sprengstoffgesetzes.

Unter „Beschränkungen“ und „Auflagen“ können die vorgesehenen Auflagen in der Sprengstoffverwaltung vermerkt werden, unter „Verlängerungen“ können entsprechende Eintragungen vorgenommen werden.

Es besteht für Sie als Anwender die Möglichkeit, zusätzliche „Userfelder“ zu definieren, in denen spezielle Informationen für Ihre Verwaltung hinterlegt werden können.

Die Erlaubnis- oder Befähigungsscheine können direkt und unter Verwendung der im Programm hinterlegten „Druckvorlagen“, die individuell angepasst werden können, ausgedruckt werden.

Andere Treibladungspulver, anderen Gegenständen, Anzündschnüre (ohne Detonator), Bearbeiten und Vernichten v. Munition sprengkräftige Kriegswaffen n. §1 Abs. 4 SprengG, Befähigungsschein nach § 20 SprengG, die explosionsgefährliche oder schwerexplosionsfähige Stoffe enthalten, Einheitliche Sprengstoffe und deren Mischungen, Erlaubnis nach § 17 SprengG, Erlaubnis nach § 20 SprengG, Erlaubnis nach § 27 SprengG, Erlaubnis nach § 7 SprengG, explosionsfähigen Stoffen die nicht explosionsgefährlich im Sinne des § 3 Abs. 1 SprengG sind, explosionsgefährlichen Stoffen, Fundmunition Munition oder sprengkräftige Kriegswaffen, für sonstige Zwecke - Auslösevorrichtungen, für sonstige Zwecke - Fallote, für sonstige Zwecke - Hohlladungen und Perforatoren, für sonstige Zwecke - Sprengladungen, für sonstige Zwecke - Sprengniete, für sonstige Zwecke - Verstärkungsladungen, für sonstige Zwecke - Zerstörladungen, Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten (Anlage I), Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen – Abbrennen von Feuerwerken (Anlage 4), Grundlehrgang für den nichtgewerbsmäßigen Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen (Anlage 5), Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Böllerpulver zum Böllerschießen (Anlage 7), Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen – mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen (Anlage 6), Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen – mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen bei Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen, Grundlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Verwenden – mit pyrotechnischen Gegenständen (Anlage 3), Grundlehrgang für die Beförderung explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße für Bewerber zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG sowie deren Betriebs- und Filialleiter (Anlage 8), Grundlehrgang für die Beförderung explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße für Bewerber zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG (Anlage 9), Grundlehrgang für Kultursprengungen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (Anlage 2), Grundlehrgang für Sprengarbeiten unter Tage (Anlage 10), Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, mit Explosivstoffzusatz - Emulsionssprengstoffe, mit Explosivstoffzusatz - Pulverförmige Sprengstoffe, mit Explosivstoffzusatz - Pulverförmige Sprengstoffe wasserfest, mit Explosivstoffzusatz - Sprengschlämme, mit Sprengölzusatz - Druckfeste Sprengstoffe, mit Sprengölzusatz - Gelatinöse Sprengstoffe, mit Sprengölzusatz - Halbgelatinöse Sprengstoffe, mit Sprengölzusatz - Pulverförmige Sprengstoffe, mit Sprengölzusatz Hochprozentige gelatinöse Sprengstoffe, ohne Detonator), ohne Explosivstoffzusatz - Chloratsprengstoffe, ohne Explosivstoffzusatz - Emulsionssprengstoffe, ohne Explosivstoffzusatz - Pulverförmige Sprengstoffe, ohne Explosivstoffzusatz - Sprengschlämme, Plastiksprengstoffe, Primärsprengstoffe (phlegmatisiert), Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2, Pyrotechnische Sätze der Kategorie S1, Pyrotechnische Sätze der Kategorie S2, pyrotechnischen Gegenständen, Raketenfesttreibstoffe, Raktenmotore, Schneidschnüre, Schwarzpulver zum Sprengen und schwarzpulverähnliche Sprengstoffe, Sekundärsprengstoffe und deren Mischungen, Shock-tubes (Zündschläuche, Sonderlehrgang für den Umgang – ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen – mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten, Sonderlehrgang für Eissprengungen (Anlage 16), Sonderlehrgang für Großbohrlochsprengungen (Anlage 12), Sonderlehrgang für Kammersprengungen (Anlage 13), Sonderlehrgang für Schneefeldsprengungen (Anlage 17), Sonderlehrgang für Sprengen von Bauwerken und Bauwerkteilen (Anlage 11), Sonderlehrgang für Sprengungen bei Arbeiten für unterirdische Hohlräume (Anlage 18), Sonderlehrgang für Sprengungen in heißen Massen (Anlage 15), Sonderlehrgang für Sprengungen unter Wasser (Anlage 14), Sprengschnur, Sprengschnüre, Sprengstoff Software, Sprengstoffart, Sprengstofferlaubnis, Sprengstoffverwaltung, Transport Überlassen Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte, Treibkartuschen, Treibladungspulver, Treibladungspulver - Böllerschwarzpulver, Treibladungspulver - Nitraminpulver, Treibladungspulver - Pyrodex, Treibladungspulver - Schwarzpulver, Treibladungspulver - Schwarzpulverähnliche Pulver, Treibladungspulver auf Basis Nitrocellulose, Treibladungspulver auf Basis Nitrocellulose/Schwarzpulver, Treibladungspulvervorprodukte - Pulverrohmasse, Treibladungspulvervorprodukte - Pulvervorkonzentrat, Überlassen und das Vermitteln des Erwerbs des Vertriebs und des Überlassens, Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2, Verwenden von Treibladungspulver zum Böllerschießen, Verwenden von Treibladungspulver zum Vorderladerschießen, Wettersprengschnüre der Klasse I, Wettersprengschnüre der Klasse II, Wettersprengschnüre der Klasse III, Wettersprengstoffe der Klasse I, Wettersprengstoffe der Klasse II, Wettersprengstoffe der Klasse III, Wiederholungslehrgang für allgemeine Sprengarbeiten (Anlage 19), Wiederholungslehrgang für das Abbrennen von Großfeuerwerken (Anlage 19), Wiederholungslehrgang für Kultursprengungen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (Anlage 19), Wiederholungslehrgänge für Sonderlehrgänge (Anlage 19), Zünd- und Anzündschnüre für sonstige Zwecke, Zündmittel - elektrische Brückenzünder, Zündmittel - Elektronische Zünder, Zündmittel - nichtschlagwettersichere Momentzünder, Zündmittel - nichtschlagwettersichere Zeitzünder, Zündmittel - schlagwettersichere Momentzünder, Zündmittel - schlagwettersichere Zeitzünder, Zündmittel - Sonstige Zünder, Zündmittel - Sprengkapseln, Zündmittel - Sprengkapseln mit mechanischer Auslösung, Zündmittel - Sprengkapseln verbunden mit Anzündschnur, Zündmittel - Sprengkapseln verbunden mit Shock-tubes (Zündschläuche), Zündmittel - Sprengverzögerer, Zündmittel - Verzögerer und Verbindungselemente für Shock-tubes (Zündschläuche), Zündmittel - Zündkraut, Zündmittel – Zündstifte, Zündmitteln, Zündschnur

Software-Erweiterungen

Leistungsmerkmale

Nachfolgende Datensätze können mit der „Condition Waffenverwaltung“ erfasst und verwaltet werden.

  • Sprengstofferlaubnisse nach §7, §17, §20 und §27
  • Lehrgänge und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Stoffarten, Gewicht und Zündschnüre
  • Gesetzliche Auflagen
  • Beschränkung der Erlaubnis
  • Lagerort und Anzahl der Lagerstätten
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