Erfassung von modularen Waffen

Um Vorgänge, wie den Kauf oder den Verkauf von wesentlichen Waffenteilen im Nationalen Waffenregister abbilden zu können, müssen Waffenteile insbesondere für bereits bestehende Waffen retrograd erfasst und in der Waffe “verbaut” werden. Nachfolgend habe wir für Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, welche sich an den Vorgaben der Fachlichen Leitstelle des Nationalen Waffenregisters orientiert.

Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Waffenteile der modularen Waffe auf der Waffenbesitzkarte vorhanden sind. Die laufende Nummer der Waffenteile sollte 0 lauten.

Klicken Sie auf die Schaltfläche [Hinzufügen] und klicken Sie hier auf “Waffe/Waffenteil hinzufügen”.

Öffnen Sie die Suchfunktion der Erwerbsaktivität und klicken Sie dann auf [Hinzufügen]. Wählen Sie “Waffe hinzufügen” um die Grundwaffe mit einer W-NWR ID zu erzeugen.

Erfassen Sie die Waffe mit den Daten des führenden Waffenteils. Zur Ermittlung des führenden Waffenteils empfehlen wir die Verwendung des dazu vom Bundeskriminalamt erarbeiteten Leitfadens.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/leitfadenWaffenteile.html

Im Feld “Seriennummer 2-4” sollten die Seriennummern der weiteren Waffenteile hinterlegt werden, damit diese später in die Waffenbesitzkarte eingedruckt werden können. Speichern Sie die Waffe ab. Öffnen Sie anschließend die Waffe erneut, um im nächsten Schritt die zugehörigen Waffenteile zu verbauen. Wechseln Sie in der Waffenmaske auf den Reiter “Waffenteile” und klicken Sie auf [Hinzufügen].

In der Maske “Waffenteile auswählen” markieren Sie alle zu verbauenden Waffenteile und klicken auf [OK].

Die Waffenteile werden nun nicht mehr auf der Waffenbesitzkarte dargestellt. Auf dem Reiter “Waffenteile” der Grundwaffe erscheinen die Waffenteile nun als “verbaut in” und können bei Bedarf, bswp. einem Verkauf auch wieder entnommen werden.

Hinweis:
Weiterführende Hinweise erhalten Sie im von der Fachlichen Leitstelle des Nationalen Waffenregisters herausgegebenen Leitfaden “XWaffe 2.2 leicht gemacht” in Absatz “15. Die Abbildung modularer Waffen” ab Seite 33. Das Dokument kann unter https://nwr-fl.de/handreichung-xwaffe-leichtgemacht-2-2-ist-im-zi-veroeffentlicht.html bezogen werden.

Menü