Wie kann eine Ersatzausfertigung für eine Erlaubnis ausgestellt werden?

Newsletter Oktober 2019

Wird ein amtliches Erlaubnisdokument bspw. vom Inhaber verloren oder beschädigt, kann hierzu von der zuständigen Behörde eine Ersatzausfertigung ausgestellt werden. Wichtig ist es hierbei zu beachten, dass hiermit nicht die Erlaubnis sondern das physische Dokument neu erzeugt werden muss.

Gehen Sie hierzu bitte folgendermaßen vor:

1. Öffnen Sie das aktuell “im Besitz” befindliche Dokument per Doppelklick über den Reiter “Dokumente”. Verändern Sie dort den Status entsprechend dem vorliegenden Sachverhalt, z.B. in “verloren”. Das Statusdatum setzen Sie auf den Tag, an dem der neue Status eingetreten ist. Speichern Sie ihre Eingaben über die Schaltfläche [OK] ab.

2. Klicken Sie nun auf die über der Dokumententabelle befindliche Schaltfläche [Hinzufügen].

3. Setzen Sie eine Haken bei “Ersatzausfertigung” und stellen Sie den Status des Dokumentes auf “im Besitz”. Speichern Sie das Ersatzdokument über den Button [OK].

Prüfen Sie in der Dokumententabelle, ob der neue Datensatz zum einen als “Primärdokument” und zum anderen als “Ersatzausfertigung” gekennzeichnet wurde.

Wenn Sie abschließend die Detailansicht der Erlaubnis aufrufen, finden Sie in der Regel über der Bezeichnung des Erlaubnistyps den Zusatz “Ersatzausfertigung”.

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